Der Energieausweis - Allgemeine Einführung - Energieausweise nach GEG 2023

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TGA-FACHPLANUNG

Herzlich Willkommen,
wir freuen uns, Sie auf unserer Website - Energieausweise - begrüßen zu dürfen!


Wir sind:

  • Energieausweis-Aussteller mit Berechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand


Die Energieausweise werden ausschließlich von der ausstellungsberechtigten Person bearbeitet. Bei Erstellung auf der Basis einer Datenerhebung durch den Hauseigentümer erfolgt eine Plausibilitätsprüfung und ggf. ein Datenabgleich per Bild und Telefon.
Der von uns ausgestellte Energieausweis erfüllt somit alle Anforderungen des aktuellen GEG-Gebäudeenergiegesetz 2023!

 

Energieausweise werden ab 01.05.2014 mit einer Registriernummer versehen.
Diese wird von einer zentralen Registrierstelle mit dem Ziel zur Einführung eines Kontrollsystems vergeben.
Eine Erläuterung des Verfahrens inkl. der gesetzlichen Grundlagen ist  hier ersichtlich.
Mit dem 01.11.2020 trat das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) in Kraft.
Das GEG ist die Zusammenführung von Energieeinsparverordnung EnEV,
Energieeinsparungsgesetz EnEG und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG.

 
 

Neben unserem Leistungsangebot finden Sie hier ausführliche und fachlich begründete Informationen über das Thema "Energieausweise" und alle damit zusammenhängende Themen - stets aktuell.


Energieausweise - Wann und für welche Gebäude?

 

Gebäudeklassifizierung

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Neubau  

Pflicht Bedarfsausweis

Pflicht Bedarfsausweis

Altbau

Pflicht ab 01.07.2008 - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder –leasing

Pflicht ab 01.07.2009 - Wahlfreiheit Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Altbau mit bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977

Bedarfsausweis ab 01.10.2008 - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing

Altbau mit bis zu vier Wohnungen Bauantrag vor dem 01.11.1977, aber auf Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert

Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing

Jeder Altbau ab Bauantrag 01.11.1977

Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing

 
 

Für mehr Informationen und Angebote klicken Sie bitte auf die für Sie zutreffende Variante des Energieausweises!

Überzeugen Sie sich von unserem Angebot.
Bestimmt können wir auch Ihnen weiterhelfen.


 
 
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