Energieausweise - Allgemeine Begriffserklärung - Energieausweise nach GEG 2023

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Energieausweise - Allgemeine Begriffserklärung

Energieausweise - Eine Erläuterung

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Energieausweise?
Die Einführung und alle mit dem Energieausweis zusammenhängenden Fragen sind in dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) gesetzlich geregelt.

Warum Energieausweise für Gebäude?
Bundesregierung und EU planen bis
zum Jahr 2050 einen weitesgehend klimaneutralen Gebäudebestand.
Die energetische Sanierung des Wohngebäudebestands und damit der sparsame und effiziente Umgang mit Energie, sind ein wichtiger Schlüssel für eine zukunftssichere und kostengünstige Energieversorgung, bei der Ressourcen und Klima geschont werden.
Um Immobilienbesitzer zu energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen zu motivieren soll der Energieausweis mit seinen Modernisierungsempfehlungen einen wichtigen Anreiz geben. Er soll zum Mitdenken und Mitmachen anregen. Damit setzt die EU- und Bundespolitik einen klaren Schwerpunkt: Gebäude sind von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz.


Wo liegen die Vorteile eines Energieausweises?

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 20
14) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Die Eigentümer, Vermieter oder Verpächter sind mit Inkrafttreten der EnEV 2014 zur Vorlage eines Energieausweises verpflichtet. Wer dagegen verstößt, begeht nach §108 des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) eine Ordnungswidrigkeit.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

 

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Grundversionen - für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.

Was sind Wohngebäude?

Im Sinne de
s Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.

Was sind Nichtwohngebäude?
Alle Gebäude, die nicht unter diese Kategorie fallen, bezeichnet man als Nichtwohngebäude.


Was sind gemischt genutzte Gebäude?

Gebäude, die sowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen aufweisen, werden nach den Regelungen de
s Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) § 106 als gemischt genutzte Gebäude definiert. Hier ist generell eine Einzelfallbewertung notwendig.

Für
diese Grundversionen gibt es unter bestimmten Bedingungen die Varianten der Ausstellung als Bedarfsausweis bzw. als Verbrauchsausweis.

 

Wer ist für die Ausstellung von Energieausweisen verantwortlich?
Nach
aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) sind Bauherr, Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft für die Erstellung der Energieausweise verantwortlich.

Wie ist der Energieausweis grundsätzlich aufgebaut?
Der Energieausweis besteht generell aus vier DIN A4 Seiten, wobei die 1. Seite allgemeine Gebäudedaten, die 2. Seite Angaben zum Bedarfsausweis, die 3. Seite Angaben zum Verbrauchsausweis und die 4. Seite Begriffserläuterungen enthält. Als Anlage sind Modernisierungsempfehlungen
und ggf. bei Verbrauchsausweisen Berechnungsunterlagen beigefügt.

 

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Beim Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt. Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht wird. Der Bedarfsausweis basiert somit auf dem unter Standardnutzerverhalten notwendigen Energiebedarf und bewertet objektiv die Qualität der Gebäudehülle.

Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz aus der innerhalb der letzten drei Jahre tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.
Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab.

 
 
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