Allgemeine Erläuterung - Energieausweise nach GEG 2023

Suchen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Allgemeine Erläuterung

Energieausweise bestellen - Einleitung

Entsprechend den vorab beschriebenen unterschiedlichen Varianten des Energieausweises gestaltet sich auch die Auftragserteilung vielfältig.
Informieren Sie sich zunächst in der Übersicht der Startseite, welcher Energieausweis für ihr Gebäude nach
GEG 2023 verpflichtend vorgeschrieben ist.
In den Fällen von Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bei der Entscheidung bitte berücksichtigen:

  • Der Bedarfsausweis ist für ihr Gebäude in jedem Fall das aussagekräftigere und somit wertvollere Dokument, ein echtes Zertifikat über den energetischen Gesamtzustand des Gebäudes.

  • Der Verbrauchsausweis genügt den gesetzlichen Vorgaben - mehr nicht.

Der Aufwand für die Erstellung von Energieausweisen ist wesentlich vom Grad der Mitwirkung des Eigentümers abhängig. Lt. §83 des GEG 2023 kann der Eigentümer "die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Daten bereitstellen", wobei der Aussteller diese Daten seinen Berechnungen nicht zugrundelegen darf, "soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben".
Die Checklisten und Fragebogen sind in diesem Sinne aufgebaut, d.h. neben der problemlosen Erfassung der Daten für den Verbrauchsausweis können auch alle erforderlichen Daten für den Bedarfsausweis für Wohngebäude durch den Eigentümer bereitgestellt werden.

Die Daten- und Auftragsübermittlung kann wie nachfolgend angeboten sowohl auf herkömmlichen Wegen (per Post, per Fax) oder auch Online (per E-Mail,direkt am Bildschirm) erfolgen.

Zunächst wird empfohlen, alle online angebotenen Formulare auszudrucken und diese genau zu lesen. Abgefragte Daten dann in Ruhe ermitteln und eintragen.
Die Übermittlung kann dann ggf. wieder am Bildschirm direkt erfolgen.

 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü