Energiebedarfsausweis für Wohngebäude - Energieausweise nach GEG 2023

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Energiebedarfsausweis für Wohngebäude

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Datenerfassung und Auftragserteilung für den Bedarfsausweis erfolgen in einem Formular.
Die Bereitstellung der benötigten Daten durch den Eigentümer, gemäß §
83 des GEG 2020 ist relativ einfach.
Jedoch sind im Gegensatz zum Verbrauchsausweis wesentlich mehr und ausführlichere Daten notwendig.
Aufbau und Fragestellungen entsprechen den Regeln zur
"Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" entsprechend Bundesanzeiger vom 03.12.2020 und sind in allgemeinverständlicher Form gehalten, so dass die Bearbeitung und das Ausfüllen für jeden Hauseigentümer ohne Schwierigkeiten erfolgen kann.
Für Hauseigentümer, die auf freiwilliger Basis eine möglichst genaue Berechnung der Energieeffizienz ihres Gebäudes wünschen, biete ich die Möglichkeit einer detaillierten Datenaufnahme. Dieser Bedarfsausweis und die angefügten Modernisierungsempfehlungen eignet sich besonders als Entscheidungshilfe für geplante Modernisierungsmaßnahmen.
Weitere Ausfüllhinweise erhalten Sie im Anhang des Formulars.

HINWEIS:
Erfolgt die Ausstellung des Bedarfsausweises aus Anlass von Vermietung/Verkauf oder freiwillig, dann beziehen sich die auf der Seite 2 zur Orientierung freiwillig eingetragenen
GEG-Anforderungswerte für den Primärenergiebedarf und die Energetische Qualität der Gebäudehülle auf das GEG-Neubau-Niveau!

Für die Datenerfassung und Auftragserteilung können folgende Formulare als PDF-Dokument am PC herunterladen oder als Postsendung anfordert werden:

- vereinfachte Datenaufnahme (Standard)

- detaillierte Datenaufnahme (freiwillig)

Verwenden Sie hierzu das Kontaktformular.
Sie füllen das Formular aus und senden es per Post oder Fax zurück.

Entsprechend §84 GEG 2023 bitte Bilder aller 4 Hausansichten, soweit möglich, im jpg-Format an meine E-Mail-Adresse senden.

Kostenlose Hilfestellung erhalten Sie über die Kontaktdaten der Hotline.

 
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