Energieausweise für Nichtwohngebäude - Energieausweise nach GEG 2023

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Energieausweise für Nichtwohngebäude

Energieausweise - Eine Erläuterung > Nichtwohngebäude

Wo liegen die Unterschiede zum Energieausweis für Wohngebäude?
Energieausweise für Nichtwohngebäude wurden lt. EnEV 2007 ab 01.07.2009 zur Pflicht. Es besteht generell Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
Im Gegensatz zu den Wohngebäuden ist die Grundlage für den Bedarfsausweis das neue umfangreiche Berechnungsverfahren, welches in der neuen DIN V 18599 definiert wurde. Die Anforderungen werden über ein Referenzgebäude festgelegt, das dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung entspricht, dessen technische Ausführung jedoch nach An
lage 2 des GEG definiert ist. Als Nebenanforderungen werden die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.

Besteht eine Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen?
Bei Gebäuden,
mit mehr als 250m² Nutzfläche und behördlicher Nutzung,
mit mehr als 500m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr
 ohne behördliche Nutzung
muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
Gleichzeitig besteht die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen an gut sichtbarer Stelle.

Diese Pflicht besteht unabhängig vom Verkauf oder Neuvermietung und ist insofern eine deutliche Auflage an „öffentliche Einrichtungen“, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Sie kann aber mit dem Neubau und der damit verbundenen Pflichten zusammenfallen.

Vorbildwirkung öffentlicher Gebäude?
Im §4 des GEG ist die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand geregelt.
Insbesondere ist hier zwingend der Einsatz von erneuerbaren Energien im Rahmen von Neubau und
Renovierungen vorgeschrieben.

Die Anwendungsmöglichkeiten von Bedarfs-und Verbrauchsausweis sind in der Übersicht auf der Startseite dargestellt.

 

Der Energieausweis ist folgendermaßen aufgebaut:

1. Seite (zum Muster)

  • Registriernummer

  • Allgemeine Gebäudedaten

  • Bild (freiwillig)

  • Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

  • Hinweise zur Verwendung

  • Unterschrift des Ausstellers


 

2. Seite (zum Muster)

  • Registriernummer

  • Angaben zum Bedarfsausweis

  • Darstellung des errechneten Primärenergiebedarfs in einer Farbskala

  • Vergleich des errechneten Primärenergiebedarfs mit den Anforderungswerten des GEG

  • Angabe zu den CO2-Emissionen (freiwillig)

  • Einhaltung Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizienten

  • Einhaltung Sommerlicher Wärmeschutz

  • Angabe des verwendeten Berechnungsverfahrens

  • Angabe und Aufschlüsselung des Endenergiebedarfs nach Heizung, Warmwasser, Lüftung, eingebaute Beleuchtung und Kühlung pro Energieträger

  • Angaben zu erneuerbarer Energien

  • Auflistung der einzelnen Gebäudezonen

  • Erläuterungen zum Berechnungsverfahren

 

3. Seite (zum Muster)

  • Registriernummer

  • Angaben zum Verbrauchsausweis

  • Darstellung des Heizenergieverbrauchskennwertes in einer Farbskala mit dem Vergleichswert eines entsprechenden Referenzgebäudes

  • Darstellung des Stromverbrauchskennwertes in einer Farbskala mit dem Vergleichswert eines entsprechenden Referenzgebäudes

  • Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre

  • Verbrauchserfassung für Strom der letzten drei Jahre

  • Erläuterungen zum Berechnungsverfahren

 

4. Seite (zum Muster)

  • Registriernummer

  • Auflistung empfohlener Modernisierungsmaßnahmen

  • Beispielhafter Variantenvergleich (freiwillige Angaben)

  • Es können ggf. auch zusätzliche Blätter beigefügt werden



5. Seite (zum Muster)


  • Begriffserläuterungen


5. Seite - Aushang Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude (zum Muster)

6. Seite - Aushang Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (zum Muster)

 

8. Seite - Modernisierungsempfehlungen (Zusatzseite ohne Muster)

Hinweis: Modernisierungsempfehlungen sind gemäß §
84 des GEG 2023 vorgeschrieben. Sie dienen jedoch lediglich der Information und sind nur kurz gefasste Hinweise und somit kein Ersatz für eine Energieberatung.

9. Seite - Zusatzseite Verbrauchserfassung (Anlage zu Seite 3 ohne Muster)

  • Nachweis der verwendeten Verbrauchsdaten


(Quelle: Auszugsweise
GEG 2023)

 
 
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