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Energieausweise nach EnEV 2009 |
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Herzlich Willkommen, wir freuen uns, Sie auf unserer Website - Energieausweise - begrüßen zu dürfen!
Wir sind:
Energieausweis-Aussteller mit Berechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Aussteller von Energie-Bedarfsausweisen nach den Anforderungen des dena-GÜTESIEGELS! (Ausführliche Informationen hier)
HINWEIS: Auf Grund des Umfangs der kompletten Thematik und um die Übersicht des Gesamtangebotes zu gewährleisten, wurden neben der Hauptseite die separaten Websites Energieeffizienzberatungen und Energieausweise erstellt.
Neben unserem Leistungsangebot finden Sie hier ausführliche und fachlich begründete Informationen über das Thema "Energieausweise" und alle damit zusammenhängende Themen - stets aktuell.
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Startseite WR-EC (zur Website hier klicken!)
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Energieeinsparverordnung (EnEV)
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Energieeffizienzberatungen (zur Website hier klicken!)
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Preise
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Der Energieausweis-Allgemeine Erklärung |

(Muster Energieausweis S. 1)
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Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Grundversionen - für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 sind Wohngebäude Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen. Alle Gebäude, die nicht unter diese Kategorie fallen, bezeichnet man als Nichtwohngebäude. Energieausweise für gemischt genutzte Gebäude, die sowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen aufweisen, werden nach den Regelungen der EnEV 2009 §§ 22 ausgestellt. Hier ist generell eine Einzelfallbewertung notwendig. Für beide Grundversionen gibt es unter bestimmten Bedingungen die Varianten der Ausstellung als Bedarfsausweis bzw. als Verbrauchsausweis.
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(Muster Energieausweis S. 2)
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Nach EnEV 2009 sind Bauherr, Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft für die Erstellung der Energieausweise verantwortlich.
Der Energieausweis besteht generell aus vier DIN A4 Seiten, wobei die 1. Seite allgemeine Gebäudedaten, die 2. Seite Angaben zum Bedarfsausweis, die 3. Seite Angaben zum Verbrauchsausweis und die 4. Seite Begriffserläuterungen enthält. Als Anlage sind Modernisierungsempfehlungen beigefügt. Auf dieser Seite sind die Seiten aus dem offiziellen Muster der EnEV 2009 für Wohngebäude ersichtlich (durch anklicken vergrößern).
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Warum Energieausweise für Gebäude? |

(Muster Energieausweis S. 3)
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Bundesregierung und EU planen bis ins Jahr 2020 den Ausstoß von CO2, des Klimagases Kohlendioxid, um 36 Prozent zu reduzieren. Dabei liegen die größten Einsparmöglichkeiten im Bereich von Gebäuden. Die energetische Sanierung des Wohngebäudebestands und damit der sparsame und effiziente Umgang mit Energie, sind ein wichtiger Schlüssel für eine zukunftssichere und kostengünstige Energieversorgung, bei der Ressourcen und Klima geschont werden.
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(Muster Energieausweis S.4)
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Um Immobilienbesitzer zu energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen zu motivieren soll der Energieausweis mit seinen Modernisierungsempfehlungen einen wichtigen Anreiz geben. Er soll zum Mitdenken und Mitmachen anregen. Damit setzt die EU- und Bundespolitik einen klaren Schwerpunkt: Gebäude sind von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz.
Die Einführung der Energieausweise wird durch die EnEV 2009 gesetzlich geregelt.
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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? |

(Muster Energieausweis-Modernisierungsempfehlungen
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Beim Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt. Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht wird. Der Bedarfsausweis basiert somit auf dem unter Standardnutzerverhalten notwendigen Energiebedarf und bewertet objektiv die Qualität der Gebäudehülle.
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Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz aus der innerhalb der letzten drei Jahre tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt. Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab.
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Energieausweise - Wann und für welche Gebäude? |
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Energieausweis im Neubau
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Pflicht Bedarfsausweis ab sofort
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Pflicht Bedarfsausweis ab 01.10.2007
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Energieausweis im Altbau
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schrittweise Einführung ab 01.07.2008 - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing
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Pflicht ab 01.07.2009 - Wahlfreiheit Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
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Energieausweis im Altbau - Baujahr 1965 und älter
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Pflicht ab 01.07.2008 - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing
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Energieausweis im Altbau - ab dem Baujahr 1966
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Pflicht ab 01.01.2009 - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing
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Energieausweis im Altbau - alle Gebäude
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Wahlfreiheit bis 30.09.2008 zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing
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Altbau mit bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977
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Bedarfsausweis ab 01.10.2008 - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing
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Altbau mit bis zu vier Wohnungen Bauantrag vor dem 01.11.1977, aber auf Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert
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Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing
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Jeder Altbau ab Bauantrag 01.11.1977
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Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - bei Verkauf, Neuvermietung,-verpachtung oder -leasing
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Für mehr Informationen und Angebote klicken Sie bitte auf die für Sie zutreffende Variante des Energieausweises!
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Überzeugen Sie sich von unserem Angebot. Bestimmt können wir auch Ihnen weiterhelfen.
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